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                             Prolongationsgeschäfte Man unterscheidet zwischen folgenden P. - 1. Kreditprolongation, renewal of a loan; beinhaltet die Verlängerung eines Kredites oder einer Kreditlinie durch das Kreditinstitut. - 2. Wechselprolongation, renewal of a bill; bezeichnet die Verlängerung der Fälligkeit eines Wechsels. Dies geschieht durch die Akzeptierung (Akzept) eines neuen vom Wechselaussteller oder letzten Inhabers ausgestellten Wechsel seitens des Wechselschuldners gegen Rückgabe des fälligen Wechsels. - 3. Bei Termingeschäften kann gegen Zahlung des Prolongationssatz der Fälligkeitstermin des Kontraktes verschoben werden. - Man unterscheidet direkte P. durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen den beiden ursprünglichen Vertragsparteien und indirekte P. durch Einschalten eines Fi- nanzintermediärs. - Vgl. auch Prolongation von Effektentermingeschäften.  
 
 
 
 
                        
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