Order
Auftrag. Hier Kauf- oder Verkaufsauftrag in Wertpapieren.
Börsenauftrag, Auftrag, stock exchange order. Bezeichnung für einen Auftrag eines Kunden an ein Kreditinstitut oder Wertpapierdienstleistungsinstitut, durch den er dieses zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Menge von Wertpapieren usw. an einer Wertpapierbörse beauftragt. Der Auftrag, der sowohl schriftlich als auch mündlich gegeben werden kann, muss neben der Bezeichnung des Wertpapiers die betreffende Stückzahl, die Gültigkeitsdauer des Auftrags und ein eventuell gestelltes Limit enthalten. Bei Aufträgen, die ohne die Angabe eines Kurslimits abgegeben werden, erfolgt die Ausführung entweder bestens (Verkauf) oder billigst (Kauf).
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