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                             Offshore-Geschäft Bezeichnung für Geschäfte, die im internationalen Rahmen und unter strikter Trennung vom nationalen Geld- und Kapitalmarkt getätigt werden. Die Abwicklung dieser, die Forderungen und Verbindlichkeiten der Kreditinstitute gegenüber Nichtinländem betreffenden Geschäfte, erfolgt von Offshore-Banken in Offshore-Zentren. Durch ihre Trennung vom inländischen Geld- und Kapitalmarkt bleiben O. von sämtlichen nationalen bankbezogenen und zentralbanklichen Reglementierungen unberührt. - Gegensatz: Onsho- re-Geschäft.  
 
 
 
 
                        
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