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NichthandelsbuchinstitutBezeichnung für ein Institut im Sinne des KWG, das nach §2 XI KWG von den Vorschriften über das Handelsbuch als Zusammenfassung des Wertpapierhandels eines Instituts zum Zwekke der Bankenaufsicht befreit ist. Bedeutsam ist die Unterscheidung in N. und Handelsbuchinstitute vor allem in Bezug auf die Eigenmittel nach §10a VI KWG und bei Großkrediten nach §§13,13a KWG.
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