Handelsbuch
trading book. Das H. fasst regelmäßig und vollständig die Geschäftsvorfälle im Wertpapierhandel eines Kreditinstituts zusammen, um die Bankenaufsicht zu unterstützen. Dies wurde durch die EG-Kapitaladäquanz-Richtlinie auf europäischer Ebene beschlossen und durch das Kreditwesengesetz (KWG) in deutsches Recht umgesetzt. Es ermöglicht die Erfassung und Bewertung der Risikopositionen von Kreditinstituten im Wertpapierhandel. Damit ein Geschäftsvorfall im Handelsbuch registriert wird, müssen die vier in § 1 Abs. 12 S. 1 Nr. 1-4 KWG genannten Tatbestände erfüllt sein. Voraussetzung zur Prüfung ist demzufolge das Vorliegen von Finanzinstrumenten, handelbaren Forderungen oder Anteilen, die gehalten werden um Erfolge im Eigenhandel zu erzielen. Bestände und Geschäfte zur Absicherung von Marktrisiken der Positionen im H. und damit verbundene Refinanzierungsgeschäfte, Aufgabegeschäfte sowie Forderungen in Form von Gebühren, Provisionen, Einschüssen, Dividenden und Zinsen, sofern diese den Positionen im H. zuordenbar sind, müssen ebenfalls in das H. aufgenommen werden
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