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HandelsbuchinstitutBezeichnung für ein Institut im Sinne des KWG, das nicht nach §2 XI KWG von den Vorschriften über das Handelsbuch als Zusammenfassung des Wertpapierhandels eines Instituts zum Zwecke der Bankenaufsicht befreit ist. Bedeutsam ist die Unterscheidung in H. und Nichthandelsbuchinstitute vor allem in Bezug auf die Eigenmittel nach § 10a VI KWG und bei Großkrediten nach §§13,13a KWG.
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Weitere Begriffe : haftendes Eigenkapital eines Kreditinstituts | Verzeichnis der Teilnehmer an der Hauptversammlung der AG | Sell Out | ||||||||||||||||||||||||||||
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