Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Netting-Vereinbarung

netting agreemen. Bezeichnung für eine Vertragsklausel, die zwischen Handelspartnern bei OTC- Geschäften (Over the Counter Market) das Netting ermöglicht. Man unterscheidet die Novations-Netting-Vereinbarung (Netting by Novation) und die Close-out- Netting-Vereinbarung (Netting by Closeout), die beide durch EG-Richtlinien (1996, 1998) und im Grundsatz I bankaufsichtlich anerkannt werden (Netting- Richtlinie). Beim Netting by Novation wird ein Schuldumwandlungsvertrag geschlossen, durch den die ursprünglichen Forderungen und Verbindlichkeiten untergehen und ein neues Schuldverhältnis in Höhe des Saldos begründet wird. Bei einer Close-out- Netting-Vereinbarung wird hingegen vertraglich festgehalten, dass z.B. bei Insolvenz eines der Handelspartner alle gegenseitigen Vertragsbeziehungen beendet werden und der Ausgleich der offenen Saldopositionen erfolgt. Voraussetzung für den praktischen Einsatz einer N. ist die Anerkennung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred), die auf schriftlichen Antrag erteilt wird. Nur nach einer Anerkennung wird die Eigenkapitalbindung für Ausfallrisiken nach Grundsatz I verringert und die Großkreditgrenzen entlastet.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Netting-Richtlinie
 
Nettoabrechnung
Weitere Begriffe : WGBI | Emission von Anleihen | Höchstkurs
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.