negatives Kapitalkonto eines Kommanditisten
negative capital account. Ist der übernommene Kapitalanteil eines Kommanditisten noch nicht voll eingezahlt, so erfolgt die Gutschrift der Gewinne als Kapitaleinlage auf dem entsprechenden Kapitalkonto. Verluste werden gegen das Kapitalkonto verrechnet. Eine Verlustbelastung des Kommanditisten kann über seinen übernommenen Anteil hinaus erfolgen und damit kann sein Kapitalkonto negativ werden. An den zukünftigen Gewinnen nimmt auch der Kommanditist mit negativem Kapitalkonto teil, soweit es die Restverteilung betrifft. Dem Kommanditisten über den übernommenen Kapitalanteil hinaus belastete Verluste sind also als Minderungsbeträge zukünftiger Gewinnanteile anzusehen. Gewinnanteile dürfen dem Kommanditisten erst ausgezahlt werden, wenn der Anteil wieder voll aufgefüllt ist. Das n.K.e.K. bedeutet also keine Einzahlungsverpflichtung, sondern lediglich einen Verlust zukünftiger Gewinnansprüche.
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