Nachschusspflicht
obligation to make farther contributions, contingent liability to put up further capital if called, assessment to cover unexpected losses. Als Aktionär besteht in der Regel keine N., d.h. die Haftung ist bei Insolvenz der Unternehmung auf den vollständig eingezahlten Nennbetrag begrenzt. Eine Ausnahme bilden hierbei einige vinkulierte Namensaktien von Versicherungsgesellschaften. Bei diesen lebt eine N. bei Insolvenz im Rahmen des noch nicht eingezahlten Nennbetrags der Aktie auf.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|