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NachteilausgleichGesetzliche Verpflichtung eines herrschenden Unternehmens bei fehlendem Beherrschungsvertrag, Nachteile auszugleichen, die einer von ihr abhängigen AG oder KGaA aus einem Rechtsgeschäft entstehen, zu dessen Vornahme das herrschende Unternehmen sie veranlasst hat (§311 AktG).
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Weitere Begriffe : rechnerische Restlaufzeit | Transferrisiko | EK | ||||||||||||||||||||||||||||
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