Minderheitenrechte der Aktionäre
Minoritätsrechte der Aktionäre, minority rights of the stockholders. Die Minderheitenrechte dienen dem Schutz der Kleinaktionäre vor Übervorteilung durch Großaktionäre. Dazu zählen das Recht, einen Gegenantrag zu Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung zu stellen, der Anspruch auf eine angemessene Abfindung bei Unternehmensverträgen oder das Auskunftsrecht der Aktionäre. Darüber hinaus können bei einer fünfprozentigen Beteiligung oder dem anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.0 Euro zusätzliche Tagesordnungspunkte zur Abstimmung gestellt werden. Ähnliche Schranken gelten auch für die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung (außerordentliche Hauptversammlung der AG), für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen oder die Möglichkeit der Einzelentlastung von Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern (Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG). Ein weiteres Minderheitenrecht ist das Recht auf Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen oder auf gerichtliche Überprüfung von gesetzlichen Abfindungs- bzw. Ausgleichszahlungen in Folge von Unternehmensverträgen im Rahmen eines Spruchstellenverfahrens.
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