außerordentliche Hauptversammlung
special meeting of shareholders, extraordinary general meeting. Eine a.H. ist eine Hauptversammlung, die außerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Turnus stattfindet. Sie erfolgt von Fall zu Fall, wenn ein Tatbestand vorliegt, an den Gesetz oder Satzung die Mitwirkung der Hauptversammlung knüpfen. Eine a.H. ist auch die zum Wöhle der Gesellschaft vom Aufsichtsrat einzuberufende Hauptversammlung. Der Vorstand hat auch das Recht zur Einberufung einer a.H., um sich bei durch den Aufsichtsrat zustimmungspflichtigen Geschäften die Zustimmung erteilen zu lassen, wenn der Aufsichtsrat diese verweigert hat. Die Einberufung einer a.H. hat auch zu erfolgen, wenn eine Minderheit von Aktionären (Aktionärsminderheiten), deren Anteile mindestens 5% des Grundkapitals erreichen, schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe dies verlangen. - Vgl. auch Hauptversammlung der AG.
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