Gegenantrag
counter proposal. Ein G. ist ein von den Vorschlägen der Verwaltung abweichender Abstimmungsvorschlag von Aktionären zu einem Tagesordnungspunkt der Hauptversammlung. Diesen Antrag kann jeder Aktionär stellen. Soll der G. mitgeteilt werden, muss er innerhalb von sieben Tagen nach der Bekanntmachung der Einberufung im Bundesanzeiger der Gesellschaft mit Begründung übersandt werden. Dabei muss der Aktionär erklären, eine Mehrheit für seinen Vorschlag gewinnen zu wollen. Die Begründung braucht die Gesellschaft den übrigen Aktionären nur dann mitzuteilen, wenn sie nicht mehr als 100 Worte umfasst. - Vgl. auch Anträge von Aktionären für die Hauptversammlung der AG.
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