Marktgebühren an deutschen Börsen
brokerage commissions on german stock markets. Die als Courtage bezeichneten Gebühren, die die Kursmakler für ihre Vermittlung von Wertpapiergeschäften erhalten, richten sich nach der von der jeweiligen Landesregierung erlassenen Kursmaklergebührenordnung. Danach beträgt die M. beispielsweise bei Aktien 0,8 Promille des Kurswerts. Bei festverzinslichen Wertpapieren bemisst sie sich regelmäßig nach einem Promille-Satz des Nennwerts, der bei einem Nennwert bis zu 25.000 Euro 0,75 Promille beträgt. Auf der Basis einer Gebührenstaffel nimmt der Promille-Satz mit steigendem Nennwert ab, so dass er etwa bei einem Nennwert von 125.000 bis 250.000 Euro nur noch 0,26 Promille beträgt (Stand 01.09.1999). Hierbei handelt es sich um Höchstgebühren, die je nach Wertpapier (z.B. DAX-Titeln) auch niedriger ausfallen können. Die von den Freimaklem für ihre Vermittlungstätigkeit erhobenen Gebühren unterliegen grundsätzlich der freien Vereinbarung, orientieren sich jedoch maßgeblich an den für die Kursmakler geltenden Sätzen.
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