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Ausgabe 2014
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Marktbewertungsmethode

Mark-to- market-Methode, fair value accounting. Die M. fordert die Bewertung von Finanzinstrumenten im Jahresabschluss zum Marktwert. Die erfolgswirksame Vereinnahmung von Wertänderungen am ruhenden Vermögen ohne Realisation durch Lieferung und Leistung wird verlangt, weil Wertänderungen bei Finanzinstrumenten jederzeit realisierbar sind. - Für die konkrete bilanzielle Erfassung wird zwischen verschiedenen Gruppen von Finanzinstrumenten unterschieden. - Finanzinstrumente, die zur Spekulation und Arbitrage gehalten werden, zählen zum Handelsbestand, der uneingeschränkt zum Fair Value bewertet wird. Derivate zählen zum Handelsbestand, wenn sie nicht in spezifisch definierten Sicherungskonstruktionen eingebunden sind. Wertänderungen werden erfolgswirksam erfasst. - Finanzinstrumente, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden, werden zu Anschaffungskosten bewertet; dauerhafte Wertverluste sind durch eine außerplanmäßige Abschreibung zu erfassen. - Finanzinstrumente, die nicht in die oben beschriebenen Gruppen einzuordnen sind, werden zum Fair Value bilanziert, Wertänderungen werden jedoch erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. - Vgl. auch Finanzinstrumente nach Kreditwesengesetz.





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