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Kommissionärcommission agent. Bezeichnung im Sinnes des § 383 HGB für einen selbständigen Kaufmann, der gewerbsmäßig Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (Kommittent) im eigenen Namen kauft oder verkauft und dafür mit einer Provision entgolten wird. - Vgl. auch Hauptkommissionär.
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Weitere Begriffe : arrondieren | Kursfestsetzung am Rentenmarkt | Blankopapier | ||||||||||||||||||||||||||||
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