Kapitaleinfuhr
Kapitalimport, import of capital; ist die Erhöhung des Geldvermögens einer Volkswirtschaft durch Kapitalverlagerung ins Inland. K. stellt somit eine Verringerung an Forderungen oder eine Erhöhung an Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland dar. Dies erfolgt u.a. mittels Erwerb inländischer Wertpapiere durch Ausländer, deren Anlage von Geldvermögen bei inländischen Banken, durch Direktinvestitionen oder Kreditvergabe an einheimische Wirtschaftssubjekte und Wirtschaftseinheiten, ebenso wie durch Emission von Wertpapieren inländischer Emittenten im Ausland. In Regimen mit festen Wechselkursen führt K. ceteris paribus zu einer Zunahme der Fremdwährungsreserven und unter Umständen zu importierter Inflation. - Gegensatz: Kapitalausfuhr.
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