Jungscheingiroverkehr
Sonderform des Effektengiroverkehrs, die den Giroverkehr in emittierten aber noch nicht effektiv vorhandenen Effekten ermöglicht. Hierfür hinterlegt der Emittent bei einer Wertpapiersammelbank vor Erscheinen der effektiven Stücke einen sog. Jungschein, der die unwiderrufliche Verpflichtung des Emittenten ist, die effektiven Stücke nach ihrem Erscheinen zu liefern. Verfügungen über das Jungscheinkonto sind mittels Effekten- schecks möglich.
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