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| Jungscheinim Jungscheingiroverkehr abgegebene unwiderrufliche, depotrechtliche Verpflichtung eines Emittenten gegenüber der Wertpapiersammelbank, genau be- zeichnete Stücke nach deren Erscheinen zu liefern. Nach Ausstellung des J. wird ein Jungscheinkonto eingerichtet. In der Praxis wird heute anstatt eines J. meist eine Globalurkunde verwendet. - Vgl. auch stückelose Wertpapiere. 
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| Weitere Begriffe : Balloon | Preisindex für die Lebenshaltung | Book Entry Securities | ||||||||||||||||||||||||||||
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