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GiroverkehrGirogeschäft, giro credit transfers, giro business. Das KWG definiert in § 1 I den G. als die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs. Auf der Basis von eingehenden Sichteinlagen wird eine Vielzahl von erforderlichen Auszahlungen vorgenommen - z.B. Überweisungen, Lastschriften, Scheck- und Wechseleinlösungen oder Kartenzahlungen.
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Weitere Begriffe : Anfechtungsgründe bei der AG | Bedienung von Wertpapieren | stabile Wechselkurse | ||||||||||||||||||||||||||||
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