International Banking Facilities (IBF)
1. Im Jahr 1981 vom Gouvemeurs- rat des Federal Reserve System zugelassene, vom sonstigen Bankbetrieb zu trennende Einrichtungen US-amerikanischer und ausländischer, in den USA tätigen Banken, die nicht den in den USA geltenden Regelungen der Bankenaufsicht unterliegen und zum Teil Steuervergünstigungen genießen. - 2. Bezeichnung für Bankenfreizonen (v.a. in New York, Miami, San Francisco, Los Angeles und Chicago), in denen Einlagen von der Einlagensicherung befreit sind. Die Gewinne der IBF unterliegen in verschiedenen Staaten nicht der staatlichen oder Örtlichen Einkommensteuer.
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