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Ausgabe 2014
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Haftung der AG

liability of stock corporations. Im Rahmen der H.d.AG gilt das Prinzip der alleinigen Schuldnerschaft der Aktiengesellschaft (AG) für die in ihrem Namen eingegangenen Verbindlichkeiten und für die von ihr zu verantwortenden unerlaubten Handlungen. Eine persönliche Haftung der Aktionäre kommt nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht, z.B. in der Vor-AG oder bei Vertretungshandlungen mit Inanspruchnahme besonders persönlichen Vertrauens.





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