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GewinnverwendungBei der AG beschließt die HV über die Verwendung des Bilanzgewinns, wobei sie an den festgestellten Jahresabschluss gebunden ist. Dabei sind steuerbar: Dividendenbetrag, Erhöhung der Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag und zusätzlicher Aufwand aufgrund des HV-Beschlusses.
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Weitere Begriffe : Unternehmensanleihe | Einstellung des Börsenverkehrs | Up/out-Option | ||||||||||||||||||||||||||||
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