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Ausgabe 2014
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Gewinnverwendung

Bei der AG beschließt die HV über die Verwendung des Bilanzgewinns, wobei sie an den festgestellten Jahresabschluss gebunden ist. Dabei sind steuerbar: Dividendenbetrag, Erhöhung der Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag und zusätzlicher Aufwand aufgrund des HV-Beschlusses.





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