Freistellungsmethode
nonliability for tax method; im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen verwendete Methode zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung. Die F. setzt im Gegensatz zur Anrechnungsmethode nicht an den Steuerbeträgen, sondern an der Bemessungsgrundlage an. Sie befreit das ausländische Einkommen von der Besteuerung im Wohnsitzstaat, so dass letztlich nur die Einkommensteuer des Auslandes für die ausländischen Einkünfte verbleibt. In Abhängigkeit davon, mit welchem Steuersatz die im Inland steuerpflichtige Bemessungsgrundlage besteuert wird, ist zwischen einer uneingeschränkten Befreiung und einer Freistellung mit Progressionsvorbehalt zu differenzieren. Bei der uneingeschränkten Freistellung bleiben im Inland die ausländischen Einkünfte auch bei Festlegung des anzuwendenden Steuersatz ausgeklammert. Die Besteuerung im Inland erfolgt so, als ob der Steuerpflichtige im Ausland keine wirtschaftlichen Aktivitäten entfalten würde. Im Falle der Freistellung mit Progressionsvorbehalt wird das Auslandseinkommen bei der Ermittlung des für die inländischen Einkünfte geltenden Steuersatzes berücksichtigt.
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