Anrechnungsmethode
tax credit metho- de; Methode zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen). Bei der A. wird die Steuer sowohl im Quellen- als auch im Wohnsitzstaat erhoben. Zum Ausgleich für den Einbezug der ausländischen Einkünfte bzw. Vermögenswerte in die inländische Bemessungsgrundlage mindert die im Ausland bezahlte Steuer die inländische Steuerschuld. Die ausländische Steuer wird wie eine Steuerermäßigung von dem sich aus dem inländischen Steuertarif ergebenden Steuerbetrag abgezogen. Es ist zu beachten, dass sofern in den Doppelbesteuerungsabkommen die A. vorgesehen ist, ein Wahlrecht zur Anwendung der sog. Abzugsmethode besteht. Nach dieser Methode kann die ausländische Steuer auf Antrag schon bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden. Die Entscheidung für den Abzug ist insbesondere im Verlustfall für den Steuerpflichtigen günstig.
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