Freistellungsbescheinigung
Steuerbescheinigung, die einen Steuerpflichtigen zunächst voll oder teilweise von einer Steuereinbehaltung befreit. Demnach können bei der depotführenden Bank sowohl Freistellungsauftrag als auch F. eingereicht werden, um einen unmittelbaren Steuereinbehalt zu verhindern. Eine F. kann nur privaten Haushalten, die unbeschränkt einkommen- steuerpflichtig sind, ausgestellt werden, wenn anzunehmen ist, dass eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht in Betracht kommt (vgl. § 44a II in Verbindung mit § 36b II S.2 - 4 EStG). - Vgl. auch Kapitalertragsteuererstattung.
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