Finanzanlagen
Finanzanlagevermögen, financial assets; Bezeichnung für einen Bestandteil des Anlagevermögens, der sich aus i.w.S. monetären Objekten zusammensetzt. Nach dem Bilanzschema für Kapitalgesellschaften in § 266 HGB gliedert sich das F. in folgende sechs Positionen: Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sowie Wertpapiere des Anlagevermögens und sonstige Ausleihungen. Diese Aufgliederung der F. hat zum Ziel, die mit ihnen verbundenen unterschiedlichen Möglichkeiten der Einflussnahme und das Ausmaß der finanziellen Verflechtung zwischen den Unternehmen aufzuzeigen. Zentrale Voraussetzung für den Ausweis als F. ist, dass die entsprechenden Positionen dem Anlagevermögen zugerechnet werden können, d.h. dem Geschäftszweck des Unternehmens dauerhaft dienen. Das Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht zu den F. gerechnet.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|