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Ausgabe 2014
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Europäische Investitionsbank (EIB)

European Investment Bank; am 1.1.1958 durch die Römischen Verträge gegründete internationale bzw. supranationale Finanzierungsinstitution der EU mit Sitz in Luxemburg. Die EIB trägt als rechtlich eigenständige und finanziell autonome Institution, durch die langfristige Finanzierung wirtschaftlich tragfähiger Investitionen in Form der Vergabe von Darlehen und Übernahme von Bürgschaften an Unternehmen, zur Erreichung der Ziele der EU bei. Diese Ziele beinhalten die Förderung wirtschaftlich schwächerer und unterentwickelter Regionen, den Ausbau der Infrastruktur zur Erschließung des Binnenmarktes, eine rationelle Energieverwendung und sichere Energieversorgung, den Umweltschutz und die Verbesserung der Lebensqualität, den Ausbau der Infrastruktur im Bildungs- und Gesundheitswesen, die Stadterneuerung und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Industrieunternehmen. - Beteiligt am Kapital der EIB sind alle Mitgliedsländer der EU, die Grundkapital zur Verfügung stellen. Die EIB ist berechtigt Mittel am Kapitalmarkt aufzunehmen. Der Verwaltungsrat setzt sich aus den Finanzministem der Mitgliedsstaaten der EU zusammen.





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