Europapass
Bezeichnung für die erteilte Befugnis zur Ausübung einer Tätigkeit im gesamten EU-Raum. Für Makler und andere Börsenteilnehmer wurde die Erteilung 1993 mit der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie der EU geregelt. Die den E. in einem europaweit wirksamen Feststellungsakt erteilende Wertpapieraufsichtsbehörde des Herkunftslandes behält die vollständige Aufsichtsbefugnis, auch über Aktivitäten des Passinhabers in anderen EU-Tätigkeitsländem. Die Harmonisierung der Finanzmarktaufsicht innerhalb der EU soll Ungleichbehandlungen an einem Standort durch verschiedene Heimatbehörden verhindern.
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