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eigene Anteilebezeichnet Anteile am Grundkapital der eigenen Gesellschaft, deren Erwerb in Deutschland durch § 71 AktG und § 33 GmbHG reglementiert ist. Wird das HGB der Rechnungslegung zu Grunde gelegt, werden die e.A. je nach Erwerbszweck im Umlaufvermögen ausgewiesen oder aber vom Eigenkapital abgesetzt. Nach IAS und US-GAAP sind diese zwingend vom Eigenkapital abzusetzen.
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Weitere Begriffe : Income Shares | Reallowance | DAX 100 | ||||||||||||||||||||||||||||
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