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Banklexikon
Ausgabe 2014
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EG-Richtlinien zum Börsenwesen

mit den Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaft zum Börsenwesen bezweckt die EG, den Kapitalverkehr in der EG zu erleichtern. Deshalb sollen die Vorschriften auf dem Gebiet des Wertpapier- und Börsenwesens harmonisiert werden. Der Ministerrat der EG zu diesem Zweck folgende Richtlinien verabschiedet: (1) Die Richtlinie des Rates vom 5.3.1979 zur Koordinierung der Bedingungen für die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse; (2) Die Richtlinie des Rates vom 17.3.1980 zur Koordinierung der Bedingungen für die Erstellung, die Kontrolle und die Verbreitung des Prospekts, der für die Zulassung von Wertpapieren zum amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zu veröffentlichen ist; (3) Die Richtlinie des Rates vom 15.2.1982 über regelmäßige Informationen, die von Gesellschaften zu veröffentlichen sind, deren Aktien zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zugelassen worden sind; (4) Die Richtlinie des Rates vom 12.12.1988 über die bei Erwerb und Veräußerung einer bedeutenden Beteilung an einer börsennotierten Gesellschaft zu veröffentlichenden Information; (5) Richtlinie des Rates vom 17.4.1989 zur Koordinierung der Bedingungen für die Erstellung, Kontrolle und Verbreitung des Prospekts, der im Falle öffentlicher Angebote von Wertpapieren zu veröffentlichen ist, um sicherzustellen, dass die Kapitalanleger in allen Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft möglichst gleichwertige Informationen erhalten.





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