EG-Insiderrichtlinie, Insidergeschäfte
European Insider Dealing Directive, insider dealings/trading. Nach der EG- Insiderrichtlinie lassen sich die Insiderhandelsgeschäfte, d.h. die Veräußerung und der Erwerb von Wertpapieren unter Ausnutzung einer Insider-Information (Art. 2, 4), von sonstigen Insidergeschäften (Art. 3) unterscheiden. Zu letzteren zählen die Weitergabe einer Insider-Information und Empfehlung eines Wertpapiergeschäfts aufgrund einer Insider-Information, ohne dass diese selbst weitergegeben wird. - Vgl. auch EG- Insiderrichtlinie, Wertpapiere, EG- Insiderrichtlinie, Insider-Informationen und Insiderrecht.
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