Doppelprämiengeschäft
Termingeschäft, das von einem Stillhalter in einem Prämiengeschäft abgeschlossen wird. Durch Abschluss eines Vorprämiengeschäftes oder Rückprämiengeschäftes geht der Stillhalter eine risikobegrenzende Gegenposition ein. Ein solches D. ist vorteilhaft, wenn der Stillhalter eine Seitwärtsbewegung des dem Prämiengeschäft zugrunde liegenden Wertpapiers, verbunden mit starken Kursschwankungen, erwartet, da in einer solchen Situation die Stillhalterposition wenig aussichtsreich ist. Hat der Stillhalter jedoch eine bestimmte Kurserwartung, ist eine solche Schließung der Risikoposition nicht vorteilhaft. - Vgl. auch Range Forward.
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