Diskont
discount; Bezeichnung für einen bereits bei Kreditausreichung abgezogenen Zinsbetrag. Der Kreditnehmer erhält den Kreditbetrag abdiskontiert, d.h. abzüglich Zinsen gutgeschrieben, zahlt jedoch bei Fälligkeit den kompletten Betrag zurück. Der berechnete Zinssatz wird als Diskontsatz bezeichnet. Häufigste Anwendung findet der D. bei Ankäufen von nicht fälligen Zahlungen, speziell Wechseln und Schecks. - Besondere Bedeutung erlangte der D. allerdings im Zusammenhang mit der Refinanzierung von Geschäftsbanken durch Zentralbankgeld. Bis Ende 1998 bestand für Geschäftsbanken die Möglichkeit, Wechsel bei der Deutschen Bundesbank zu rediskontieren, d.h. die Banken verkauften Wechsel an die Bundesbank und erhielten dafür den Wechselbetrag abzüglich des D. gutgeschrieben. Durch den Übergang der Geldpolitik auf die Europäische Zentralbank (EZB) besteht diese Möglichkeit des Rediskonts nun nicht mehr. Allerdings können Banken weiterhin Wechsel als Sicherheit an die EZB verpfänden.
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