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Blankopapierblank instrument. Ein B. ist ein vom Aussteller unterzeichnetes, aber ansonsten noch nicht vollständig ausgefülltes Wertpapier. Dabei ist der legitimierte Empfänger berechtigt, im Rahmen der bestehenden Vereinbarungen die fehlenden Angaben nachzutragen.
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Weitere Begriffe : Gewinnanteilsschein | Kapitalmarkteffizienz | Verkäufermarkt | ||||||||||||||||||||||||||||
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