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Ausgabe 2014
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Bekanntmachung der Tagesordnung der Hauptversammlung der AG

notice of the agenda/order of the day/business to be transacted at the shareholders ‘ general meeting. Die Tagesordnung der Hauptversammlung ist bei der Einberufungsbekanntmachung in den Gesell- schaftsblättern zu veröffentlichen. Über Gegenstände der Tagesordnung, die nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht sind, dürfen keine Beschlüsse gefasst werden. Trotzdem ergangene Beschlussfassungen sind anfechtbar. Zu jedem Tagesordnungspunkt haben Aufsichtsrat und Vorstand einen Abstimmungsvorschlag zu unterbreiten, es sei denn, der Tagesordnungspunkt geht auf das Verlangen einer Minderheit zurück. Einige Tagesordnungspunkte unterliegen einer besonders ausführlichen Bekanntmachungspflicht. So ist bei Satzungsänderungen der Text der Änderung bekanntzugeben. Bei Verträgen, die durch die Hauptversammlung gebilligt werden müssen, ist der wesentliche Vertragsinhalt anzugeben. Steht auf der Tagesordnung die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds, so sind neben den gesetzlichen Vorschriften, nach denen sich der Aufsichtsrat zusammensetzt, bei börsennotierten Gesellschaften auch Angaben über weitere Aufsichtsrats- mandate des vorgeschlagenen Mitglieds beizufügen.





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