Börsenzwang
stock exchange monopoly. Unter dem B. ist die Verpflichtung zu verstehen, alle Geschäftsabschlüsse in börsennotierten Handelsgegenständen über die Börse zu leiten. Da in Deutschland kein derartiger B. existiert, können etwa Wertpapiere oder Derivate trotz Börsennotierung auch außerbörslich gehandelt werden. Allerdings haben die Kreditinstitute im Rahmen ihres Kommissionsgeschäfts die Aufträge ihrer inländischen Kunden für den Kauf bzw. Verkauf von börsennotierten Wertpapieren (einschließlich des Freiverkehrs) über den Börsenhandel auszuführen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Weisung erteilt. Vgl. auch außerbörslicher Wertpapierhandel.
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