Börsenreife
Die B. zählt nicht wie die Börsenzulassung zu den gesetzlichen und institutionellen Anforderungen, die an ein emissions williges Unternehmen zu stellen sind. Bei der B. handelt es sich um ein weiches Kriterium, das seitens der Emissionshäuser an Emittenten gestellt wird. - Die B. wird an unterschiedlichen Kriterien gemessen. Aus Sicht der Investmentbanken sind dies im wesentlichen folgende: Rechtsform AG, etablierte Marktstellung, unternehmerische Perspektiven, Existenz eines leistungsfähigen Rechnungswesens, klare Führungs- und Organisationsstruktur, Bereitschaft zu Publizität und Mitbestimmung sowie Akzeptanz der Börsenusancen. - Die Prüfung der B. obliegt der Emissionsbank.
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