Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Börsenreife

Die B. zählt nicht wie die Börsenzulassung zu den gesetzlichen und institutionellen Anforderungen, die an ein emissions williges Unternehmen zu stellen sind. Bei der B. handelt es sich um ein weiches Kriterium, das seitens der Emissionshäuser an Emittenten gestellt wird. - Die B. wird an unterschiedlichen Kriterien gemessen. Aus Sicht der Investmentbanken sind dies im wesentlichen folgende: Rechtsform AG, etablierte Marktstellung, unternehmerische Perspektiven, Existenz eines leistungsfähigen Rechnungswesens, klare Führungs- und Organisationsstruktur, Bereitschaft zu Publizität und Mitbestimmung sowie Akzeptanz der Börsenusancen. - Die Prüfung der B. obliegt der Emissionsbank.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Börsenrecht
 
Börsensachverständigenkommission
Weitere Begriffe : Busted Convertible | Kontraktbedingungen für Aktienoptionskontrakte | private Veräußerungsgeschäfte
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.