Börsenkursnotierung (-notiz)
market quotation, stock market listing; bezeichnet die Festsetzung des amtlichen Börsenkurses. Die B. erfolgt durch den jeweiligen Börsenvorstand, der diese Aufgabe i.d.R. auf die amtlichen Kursmakler überträgt. Für Wertpapiere erfolgt die B. an den verschiedenen Börsenplätzen jeweils getrennt. Aufgrund des Mechanismus der Arbitrage bestehen jedoch i.d.R. keine großen Unterschiede an den verschiedenen Börsenplätzen. Sollten Wertpapiere in einer größeren Stückzahl gehandelt werden, so erfolgt eine fortlaufende Notierung.
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