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Ausgabe 2014
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Börsengeschäfte, Erfüllungsarten

stock market transactions, execution variations. Hinsichtlich des Zeitpunkts der Erfüllung ist zwischen Kassageschäften und Termingeschäften zu differenzieren. Kassageschäfte sind unmittelbar - in Deutschland regelmäßig innerhalb von zwei Börsentagen nach dem Tag des Geschäftsabschlusses bzw. der Schließung eines Aufgabegeschäfts - durch Lieferung und Bezahlung des Gegenwertes zu erfüllen. Für Börsengeschäfte in Wertpapieren, die in Fremdwährung notiert und abgewickelt werden, kann die Börsengeschäftsführung abweichende Regelungen erlassen. - Dagegen findet die Erfüllung eines Börsentermingeschäfts erst zu einem späteren Zeitpunkt statt. Zudem hängt die Erfüllung von Optionsgeschäften noch davon ab, inwieweit der Optionsinhaber von seinem Optionsrecht gegenüber dem Stillhalter überhaupt Gebrauch macht (Handel per Termin). - Ferner ist auch nach der Art der Erfüllung zu unterscheiden. So findet die Erfüllung der Kassageschäfte in der Weise statt, dass der Verkäufer das Handelsobjekt an den Käufer zu liefern hat, welcher ihm dafür den Kaufpreis entrichtet. Daneben findet sich bei einigen Termingeschäften (Indexkontrakten) mit dem Barausgleich eine zweite Erfüllungsform. Hierbei unterbleibt die reale Lieferung des Handelsgegenstandes und es erfolgt dafür lediglich die einseitige Entrichtung eines Differenzbetrages in Geldeinheiten. - Vgl. auch Börsengeschäftsabwicklung.





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