Ausgleichsposten für Anteile in Fremdbesitz
adjustment item for externally possessed shares; Bezeichnung für einen nach § 307 HGB innerhalb des Eigenkapitals (EK) gesondert auszuweisenden Ausgleichsposten der Konzernbilanz, in den nicht der Muttergesellschaft gehörende Anteile an in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften in Höhe ihres Anteils am Eigenkapital unter entsprechender Bezeichnung einzustellen sind. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist der im Jahresergebnis enthaltene, anderen Gesellschaftern zustehende Gewinn und auf der sie entfallende Verlust nach der Position "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" unter der entsprechenden Bezeichnung auszuweisen.
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