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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Aufbewahrung von Wertpapieren

Verwahrung von Wertpapieren, security deposit. Im Allgemeinen wird darunter die gewerbsmäßige Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren aller Art für Dritte verstanden. Die A.v.W. wird im Kreditwesengesetz (KWG) als Depotgeschäft bezeichnet. Das Depotgeschäft umfasst dabei neben der sicheren Aufbewahrung auch die Einlösung von Zins- und Dividendenscheinen, die Besorgung neuer Couponbögen, die Einziehung und den Austausch ausgeloster Stücke, die Bezugsrechtsaus- übung und die Stimmrechtsausübung. Im Allgemeinen lassen Kunden ihre Wertpapiere in den Tresoren einer Depotbank in der Girosammelverwahrung verwalten, aber auch die Streifbandverwahrung ist möglich. - Grundsätzlich können Wertpapiere unter Inkaufnahme eines erhöhten Risikos allerdings auch selbst von jedem Anleger aufbewahrt oder in einem bei seiner Bank angemieteten, eigenen, sog. geschlossenen Depot hinterlegt werden, wobei die Bank vom Depotinhalt keine Kenntnis nehmen darf.





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