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Ausgabe 2014
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Anderdepot

Anderverwahrung, Fremddepot, third-party security deposit. Ein A. ist ein Depot mit Wertpapieren, die nicht Eigentum des Kontoinhabers sind. Der Kontoinhaber betreut das Vermögen und haftet nur für Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit der Verwahrung entstanden sind, wie z.B. Depotgebühren. Diese Depots sind z.B. für Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte und Treuhänder zulässig und werden mit der Zusatzbezeichnung A. geführt. - Vgl. auch Depotarten.





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