Anderkonten
escrow/third-party account. Auf A. werden vom Kontoinhaber Guthaben für Dritte verwaltet. Der Kontoinhaber fungiert als Treuhänder für fremdes Vermögen und unterliegt einer gesetzlich geregelten Standesaufsicht. Dadurch wird gesichert, dass A. ordnungsgemäß geführt werden. Als Kontoinhaber von A. kommen daher nur Rechtsanwälte, Notare sowie Angehörige der öffentlich bestellten wirtschaftsprüfenden und wirtschafts- und steuerberatenden Berufe in Frage. Für die Führung von A. gibt es eine Reihe von Sonderregelungen.
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