Altersvorsorge-Sondervermögen (AS)
AS-Fonds, Pensions-Sondervermögen. Investmentfonds, die sich besonders zur Altersvorsorge eignen. Ein AS kombiniert sicherheitsorientierte Anlagen in Renten und Immobilien mit renditestärkeren Aktieninvestments. Die Anlagegrenzen des AS sind vom Gesetzgeber genau definiert worden. Um die Aspekte hohe Rendite und Sicherheit zu verbinden, hat der Gesetzgeber folgende Vorschriften für die AS festgelegt: Die Investments sollen überwiegend in Substanzwerte erfolgen, der Aktienanteil darf 75 Prozent des Fondsvermögens nicht überschreiten, ein Anteil von bis zu 30 Prozent der Anlagen in offenen Immobilienfonds oder der direkte Besitz von Immobilien in diesem Volumen ist erlaubt, das Fondsmanagement darf Fremdwährungsrisiken bis zu 30 Prozent des Fondsvermögens eingehen, stille Beteiligungen sind bis zu einer Höhe von zehn Prozent möglich, Derivate können nur zur Absicherung eingesetzt werden. Weiterhin ist vorgeschrieben, dass Spar- und Aus- zahlpläne sowie Vermögensumschichtungen vor Erreichen des Pensionsalters und spätestens nach drei Viertel der Vertragslaufzeit angeboten werden müssen.
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