Aktionärspflichten
stock holders\' duties. A. sind die Pflichten, die den Aktionär als Teilhaber einer Aktiengesellschaft (AG) treffen. Seine Hauptverpflichtung besteht in der Leistung der Einlage. Die Satzung kann auch zusätzliche Nebenverpflichtungen auferlegen (§ 55 AktG). Treuepflichten der Aktionäre sind aufgrund der großen persönlichen Distanz zum Unternehmen eher gering ausgeprägt. Sie treffen hauptsächlich den Großaktionär, da v.a. dieser einen maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann. Z.B. darf eine Konzernmutter von der beherrschten Tochter keine unbegründete Konzernumlage verlangen. Aber auch Kleinaktionäre haben Treuepflichten und dürfen etwa aussichtsreiche Sanierungen nicht blockieren. Sogar die Erhebung einer rechtmäßigen Anfechtungsklage gegen einen Beschluss der Hauptversammlung kann treuwidrig sein, wenn damit grob eigennützige Interessen verfolgt werden.
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