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Ausgabe 2014
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Aktien einer herrschenden Gesellschaft

shares of a ruling company\', Bezeichnung für die Aktien eines Unternehmens, das auf ein anderes Unternehmen einen beherrschenden Einfluss, z.B. aufgrund eines Beherrschungsvertrages nach § 291 I S. 1 AktG oder einer Mehrheitsbeteiligung nach § 16 AktG, ausübt. Die Aktien sind beim beherrschten Unternehmen als Aktivposten in der Bilanz aufzuführen.





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