Abrechnung von Börsenaufträgen
clearing/settlement of orders. In Form einer detaillierten und zumeist schriftlich ausgefertigten Abrechnung bestätigt ein vom Kunden mit der Abwicklung eines Kaufoder Verkaufsauftrages für Wertpapiere beauftragtes Kreditinstitut die Ausführung einer Transaktion. Die Abrechnung umfasst neben den persönlichen Daten des Auftraggebers die dem Auftrag zugrundeliegende Stückzahl bzw. den Nennwert der entsprechenden Wertpapiere, den sich ergebenden Kurswert, die bei der Abwicklung des Auftrags anfallenden Gebühren (Maklercourtage, Provision, Spesen) und bei der Abrechnung festverzinslicher Wertpapiere zusätzlich noch die sich ergebenden Stückzinsen.
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