Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Zinswucher

Wucherzins, usurious interest, loan shark rates. Vertrag, durch den wucherische Zinsen für einen Kredit erhoben werden. Die Vereinbarung ist nach § 138 II BGB nichtig, wenn die Zinsen objektiv unangemessen hoch sind und der Gläubiger die Zinszusage unter Ausnutzung der Notlage, der Unwissenheit oder des Leichtsinns des Schuldners erhält. Ein auffälliges Mißverhältnis sollte durch Einzelfallprüfung festgestellt werden, i.d.R. liegt Z. bei einem vereinbarten Zins, der das Doppelte des Marktzinses überschreitet, vor.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Zinsverordnung
 
Zinszahl
Weitere Begriffe : ETFs | Option Straddle | Income Bond
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.