Zinskonversion
interest rate conversion. Stellt sich bei einer festverzinslichen Anleihe nach ihrer Emission heraus, dass die ihr zugrundeliegende Verzinsung nicht mehr der Marktlage gerecht wird, kann durch eine Konversion der Nominalzinssatz nachträglich geändert werden. Der Anleiheschuldner muss hierzu, bzw. zu einer Anleihekündigung, ausdrücklich in der Anleiheausstattung berechtigt sein. - Eine Herabsetzung der Nominalverzinsung durch Konversion (Herunterkonvertierung) ist heute nur noch durch Kündigung der Anleihe und Ausgabe einer neuen Anleihe (Konversionsanleihe) zulässig. Per Gesetz kann zudem eine staatliche Zwangskonversion vorgeschrieben werden.
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